Ordentliche Generalversammlung mit Vorstandswahl 15.4.2023 16:00

Bitte den Termin vormerken: Die Generalversammlung findet am Samstag, dem 15. 4. 2023, um 16 Uhr in der A1-Raststätte St. Valentin statt.

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Präsidenten
  2. Genehmigung des Protokolls der GV 2021
  3. Bericht des Präsidenten
  4. Bericht der Kassierin
  5. Bericht der Kassaprüfer
  6. Bericht der Hauptzuchtwartin und Zuchtbuchführerin
  7. Bericht über andere Aktivitäten (Ausstellungsreferat, PR-Referat)
  8. Ehrungen verdienter Mitglieder
  9. Beschlussfassung über fristgerecht eingereichte Anträge
  10. Rücktritt des Vorstandes und der Kassaprüfer
  11. Neuwahl des Vorstandes und der Kassaprüfer für die Periode 2023/2027
  12. Wahl der Obfrau/des Obmannes des Schiedsgerichts
  13. Wahl der Delegierten zum ÖKV
  14. Festsetzung von Jahresbeitrag und Gebühren für 2024 und 2025
  15. Allfälliges
  16. Schlusswort

Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen, ihr Stimmrecht wahrzunehmen und damit die Tätigkeit des ÖWHWTC mit zu gestalten!

Anträge

zu Tagesordnungspunkt 9. und Tagesordnungspunkt 11. (Wahlvorschläge) bitte bis spätestens 1. 4. 2023 an die Hauptverwaltung (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

Auszug aus den Satzungen des ÖWHWTC

"§ 9 Generalversammlung:

1) Die ordentliche GV ist das oberste Organ des ÖWHWTC. Sie findet in jedem zweiten Jahr statt, jeweils in der ersten Hälfte des Kalenderjahres. ..."

"4) Bei der GV sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt und alle ordentlichen und Ehrenmitglieder stimmberechtigt, deren Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr ordnungsgemäß entrichtet ist. Jedes ordentliche oder Ehrenmitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist nicht zulässig."

"§ 10 Aufgabenkreis der GV

3) Die Wahl des Vorstandes hat in der Regel nach dem vom Vorstand vorgelegten Wahlvorschlag und allen statutengemäßen und fristgerecht eingebrachten anderen Wahlvorschlägen zu erfolgen.
Ein Wahlvorschlag muss von 10% der ordentlichen und Ehrenmitglieder [d.s. derzeit 9 Personen] schriftlich gestellt werden und alle zu wählenden Listen enthalten: pro Liste einen Listenführer und sein Team (ohne die späteren Funktionen bekannt zugeben) für Vorstand und Beiräte (Rechnungsprüfer, Wahlkomitees etc.). Gibt es nur einen einzigen Wahlvorschlag und findet auch dieser Wahlvorschlag keine Mehrheit, so hat die GV ein Wahlkomitee zu wählen, dessen Wahlvorschlag auf der nämlichen oder auf einer vertagten GV zur Abstimmung zu bringen ist. Der bisherige Vorstand bleibt bis zur rechtsgültigen Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. ..."

Auszug aus der Zucht- und Eintragungsordnung des ÖWHWTC

"§ 2 Züchter und ihre Rechte sowie Pflichten:

Die Teilnahme an der ÖWHWTC-Generalversammlung bzw. an einem zwanglosen Treffen mit Vorstandsmitgliedern im Jahr ohne Generalversammlung (z. B. anlässlich einer Ausstellung) zum gegenseitigen Informationsaustausch sollte für jeden Züchter Pflicht sein."